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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 2. April 2024
Auf dieser Seite werden die Regeln für die Verwendung von Bont-Produkten erklärt. Es behandelt Ihre Rechte, unsere Pflichten und Ihre Zustimmung zur Nutzung der Plattform. Dazu gehören Haftungsbeschränkungen, die zulässige Nutzung und die Art und Weise, wie wir mit Inhalten umgehen. Wenn Sie dies lesen, können Sie besser verstehen, was Sie von uns erwarten können und was wir von Ihnen erwarten.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Bont Software GmbH („Bont“) bietet eine Software-as-a-Service (SaaS) („Software“) für den Vertrieb von Data Science und Analytics für Unternehmen und verwandte Dienstleistungen („Services“) an.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Software-Abonnement und die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden. Software und Dienste können zusätzlichen Angebotsunterlagen (oder ähnlichem) unterliegen, die von Bont zur Verfügung gestellt werden (zusammen der „Vertrag“). Dienstleistungen können besonderen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des Kunden gelten und Teil des Vertrags sind.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, Bont stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss, Testzeitraum

2.1 Die Nutzung der Software erfordert die Erstellung eines Accounts („Account“). Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenlose Nutzung der Software zu Testzwecken ab. Bont kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen annehmen, indem es eine Mitteilung an die mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto angegebene E-Mail-Adresse sendet. Mit der Aktivierung des Accounts räumt Bont dem Kunden das Recht ein, die Software für einen Zeitraum von 14 Tagen kostenlos zu Testzwecken zu nutzen („Testzeitraum“). Der Kunde hat nur Anspruch auf einen Testzeitraum. Bont kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern. Am Ende des Testzeitraums wird das Konto des Kunden auf eingeschränkte Funktionen beschränkt. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass der Kontozugriff oder die Funktionen weiterhin verfügbar sind.

2.2 Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.1 kann der Kunde mit Bont einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abschließen. Der Kunde kann zwischen den Softwareplänen wählen.

2.3 Der Kunde kann kostenpflichtige Verträge abschließen, indem er (a) die Software und Dienste auswählt, seinem Konto die erforderlichen Vertragsinformationen hinzufügt und dies von Bont bestätigen lässt.

3. Umfang der Software und Dienstleistungen

3.1 Bont stellt die Software und Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software und die Beschreibung der Dienste werden dem Kunden auf der Hints-Website oder auf andere Weise (z. B. durch ein individuelles Angebot) zur Verfügung gestellt („Leistungsbeschreibung“).

3.2 Der Kunde kann zwischen den angebotenen Softwareplänen wechseln. Bont stellt alle zusätzlichen Beträge sofort oder wie zwischen den Parteien vereinbart in Rechnung. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem der Kunde die Anpassung vornimmt oder bestätigt. Für Herabstufungen gelten die Kündigungsfristen gemäß den Ziffern 7.2 und 7.3 entsprechend. Es besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung.

3.3 Ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann Bont den Zugriff des Kunden auf alle Teile der Software und Dienste vorübergehend aussetzen (ohne Haftung), wenn (a) Bont vernünftigerweise feststellt, dass (i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den Kunden oder Dritte darstellen könnte; (ii) die Nutzung der Software durch den Kunden die Software oder Dritte beeinträchtigt oder ein Sicherheitsrisiko für sie darstellt Partei; oder (b) Bont hat den Kunden darüber informiert, dass der vom Kunden im Rahmen des Vertrags geschuldete Betrag dreißig (30) beträgt oder mehr Tage überfällig und der Kunde hat die vollständige Zahlung nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung geleistet (zusammen „Aussetzungen“). Bont wird den Kunden im Voraus (soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist) über eine Sperrung informieren und den Kunden über die Fortsetzung der Software und Dienste nach einer Sperrung informieren.

4. Verfügbarkeit

4.1 Bont stellt die Software mit einer jährlichen Durchschnittsverfügbarkeit von 99% zur Verfügung.

4.2 Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund anderer technischer Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von Bont liegen (z. B. höhere Gewalt), nicht verfügbar ist. Ausgenommen sind auch geplante Wartungsarbeiten (z. B. Softwareupdates), die außerhalb von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr BST/MEZ/MEZ („normale Geschäftszeiten“) stattfinden.

4.3 Bei Fehlermeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Fehlerbehebung am darauffolgenden Werktag.

4.4 Verzögerungen bei der Fehlerbehebung, für die der Kunde verantwortlich ist (z. B. aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspäteter Meldung der Störung), werden nicht auf die Dauer der Fehlerbehebung angerechnet.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht nur Nebenpflichten oder Pflichten.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalitäten der Software während des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.2 zu überprüfen und Bont vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Nutzung der Software etwaige Mängel und andere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung in Textform mitzuteilen.

5.3 Der Kunde kann sich nicht auf Mängel und andere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung berufen, die bereits während des Testzeitraums bekannt waren oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Nutzung der Software gemeldet wurden.

5.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde informiert Bont unverzüglich in Textform über (i) den Missbrauch oder den Verdacht eines Missbrauchs der Software und Dienste; (ii) ein Risiko oder den Verdacht eines Risikos für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, das im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) ein Risiko oder der Verdacht einer Gefahr für die von Bont erbrachte Dienstleistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
5.6.1 Die Verbindung zum Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenz liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.6.2 Zur optimalen Nutzung der Angebote und Funktionen der Software verwendet der Kunde die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von Bont mitgeteilten Browser. Funktionale Cookies sind für die Benutzerfreundlichkeit der Software erforderlich. Wenn diese vom Kunden nicht zugelassen werden, übernimmt Bont keine Haftung für daraus resultierende Einschränkungen.
5.6.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem neuesten Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Software in seiner eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.
5.6.4 Die Nutzung von Gemeinschaftskonten, sogenannten Shared Accounts (z. B. sales@customer.co), ist untersagt.
5.6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Nutzer der Software ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.
5.6.6 Der Kunde hat für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung zu sorgen, insbesondere für die Nutzung firmeneigener statt öffentlicher virtueller privater Netzwerke (VPN) und für die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.

5.7 Der Kunde ist für die technische Einrichtung und Verwaltung des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Bont den Kunden in irgendeiner Weise bei der Einrichtung des Accounts unterstützt.

6. Einräumung von Rechten

6.1 Bont räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Recht ein, die abonnierte Software für die vereinbarte Laufzeit zu nutzen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur vertragsgemäß zu nutzen und Dritten die Nutzung nicht zu gestatten.

6.3 Soweit der Softwareplan dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht des Kunden auch auf Unternehmen, die derselben Unternehmensgruppe wie der Kunde im Sinne von Artikel 663e des Schweizerischen Obligationenrechts angehören.

6.4 Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann Bont nicht personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten.

6.5 Zu diesem Zweck kann Bont die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bont alle Rechte an solchen nicht personenbezogenen oder anonymisierten Daten besitzt und diese in irgendeiner Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits-, Marketing- oder andere Zwecke verwenden darf.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Kunde kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Für Dienstleistungen gilt die Laufzeit der Software, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.2 Bei Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat.

7.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien den Vertrag kündigt.

7.4 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr.

7.5 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag kündigt.

7.6 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

8. Bedingungen der Zahlung

8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Software und alle entsprechenden Dienste zu zahlen, und ermächtigt Bont, diese Gebühren bei Fälligkeit (im Voraus für die jeweilige Laufzeit) direkt von der Kreditkarte abzubuchen.

8.2 Elektronische Rechnungen werden dem Kunden zugesandt.

8.3 Alle Beträge und Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Zölle, Abgaben und andere staatliche Abgaben (zusammen „Steuern“).

8.4 Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Nettogewinn von Bont basieren.

8.5 Bei Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum am Tag des Vertragsbeginns oder wie von den Parteien anderweitig in Textform vereinbart und endet am Ende eines Monats.

8.6 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum an dem Tag, an dem der Vertrag beginnt oder wie anderweitig zwischen den Parteien in Textform vereinbart, und endet mit Ablauf eines Jahres.

9. Garantie, Haftung für Mängel

9.1 Die Ziffern 9.2 bis 9.8 gelten nur für die entgeltliche Bereitstellung von Software/Diensten durch Bont.

9.2 Soweit Bont Software/Dienste unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist die Schadensersatzhaftung von Bont auf Arglist beschränkt.

9.3 Bont stellt die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) zur Verfügung und hält die Software während der Vertragslaufzeit in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

9.4 Allfällige Mängel oder Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden unter Angabe der Umstände ihres Auftretens zu melden. Bei Softwarestörungen wird der Kunde Bont in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und Behebung unterstützen.

9.5 Bont wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Bei Meldungen und Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der von Bont veröffentlichten Supportzeiten eingehen, wird sich Bont um eine Reaktionszeit von vier Stunden ab Beginn der Störung bemühen. Bei geringfügigen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und die im laufenden Betrieb auftreten, wird sich Bont bemühen, spätestens drei Arbeitstage nach Erhalt der Fehlermeldung zu antworten.

9.6 Bont ist berechtigt, auf vorübergehende Problemumgehungen hinzuweisen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der Software zu beseitigen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

9.7 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist gemäß Artikel 199 des Schweizerischen Obligationenrechts ausgeschlossen.

9.8 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die Bont gesetzlich zwingend haftet (siehe Ziffer 10.1).

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen haftet Bont nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet Bont gegenüber Kunden mit einem kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst sind, wie etwa bei Übernahme von Garantien, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei entgeltlichen Leistungen nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von Bont werden nur schriftlich gegeben und sind im Zweifelsfall nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als ';' Garantie 'bezeichnet sind.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bont nur für Schäden, die Bont bei kostenpflichtigen Leistungen verursacht hat und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sogenannte Verletzung von Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Bont auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind (siehe Ziffer 10.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, es sei denn, Bont haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 10.1 Satz 2).

10.3 Für den Fall, dass Dienstleistungen unentgeltlich erbracht werden (z. B. im Rahmen des Testzeitraums), haftet Bont nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und Arglist verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Bont unbeschränkt haftet.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten auch für Ansprüche gegen Führungskräfte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von Bont.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Bont fungiert als Prozessor für die in der Software gespeicherten und verarbeiteten Kundendaten, und der Kunde ist der Verantwortliche für diese Daten. Im Konfliktfall hat der separate Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor diesen AGB.

11.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die (i) ihrer Natur nach vertraulich sind oder geheim gehalten werden müssen oder (ii) die Partei, an die die Informationen weitergegeben werden, als vertraulich anerkennen muss und aufgrund der besonderen Umstände geheim gehalten werden müssen.

11.3 Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei ohne ausdrückliche Zustimmung (zumindest in Textform) nicht an Dritte weiterzugeben. Die vertraulichen Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen mindestens ausreichend sein, um eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Verwendung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzlichen Vertreter zu verhindern. Um sich gegenseitig in Textform über jeden Missbrauch vertraulicher Informationen zu informieren.

Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die:
War der anderen Partei vor der Übertragung bekannt und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung, übermittelt von einem Dritten, der keiner ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, sind anderweitig öffentlich bekannt, unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt, zur Veröffentlichung in Textform freigegeben oder müssen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden, sofern die von der Übertragung betroffene Person rechtzeitig informiert wird, um Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.11.4 Weder Die Partei kann erhalten vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering. In diesem Zusammenhang bezeichnet „Reverse Engineering“ alle Maßnahmen, einschließlich Beobachten, Testen, Prüfen und Zusammensetzen, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erhalten. Die in den Abschnitten 11.2 bis 11.4 enthaltenen Einschränkungen gelten so lange, bis die betreffenden vertraulichen Informationen nicht mehr vertraulich sind, oder für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Vereinbarung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

12. Vorbehalte gegenüber Änderungen

12.1 Bont hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Bestimmungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Dienste oder Funktionen der Software oder Dienste zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der Kunde hat der Änderung der AGB zugestimmt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Ankündigung der Änderung, in Textform widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.

12.2 Bonts behält sich das Recht vor, die Software und/oder Dienste zu ändern, um unterschiedliche Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den Kunden unzumutbar.

12.3 Gehen die Bereitstellung einer modifizierten Version der Software oder eine Änderung der Funktionalität der Software mit erheblichen Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Einschränkungen der Nutzbarkeit der zuvor generierten Daten einher, wird Bont den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform darüber informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die Änderungsmitteilung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.

12.4 Bont behält sich außerdem das Recht vor, die Software und/oder die Dienste zu ändern, um verschiedene Funktionen anzubieten (i) soweit dies erforderlich ist, um die von Bont angebotenen Dienste mit der für diese Dienste geltenden (Rechtsprechung) in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit Bont einer an Bont gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken in der Software erforderlich ist; (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Dienste oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern oder Subunternehmer oder (v) soweit dies für den Kunden überwiegend vorteilhaft ist.

12.5 Bont ist berechtigt, seine Listenpreise jährlich um einen angemessenen Betrag anzupassen, um Erhöhungen der Personalkosten oder anderer Kosten auszugleichen.

12.6 Bont wird den Kunden über diese Preisanpassungen und das Datum, an dem die Preisanpassung wirksam wird, in Textform informieren. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits bezahlt hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Listenpreiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Klausel.

12.7 Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 12 gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall behält sich Bont das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen
12.8 Mit Ausnahme der in Ziffer 12.1 genannten Änderungen müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform vereinbaren.

13. Schlußbestimmungen

13.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Mitteilungen und Erklärungen aus diesem Vertrag der Schriftform, was auch die Textform (z. B. E-Mail) umfasst.

13.2 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.3 Wenn eine Bestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags durchsetzbar und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als geändert, sodass sie im gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.

13.4 Der Vertrag zwischen den Parteien untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Bont und dem Kunden ist Bern/Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.